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DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6

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5/6 2012.

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Sicherheitsbeauftragter

Sicherheitsbeauftragte unterstützen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Vorgesetzte bei der Unfallverhütung und beim Gesundheitsschutz. Sie achten an den Arbeitsplätzen z. B. darauf, dass alle Schutzvorrichtungen vorhanden sind und Persönliche Schutzausrüstungen benutzt werden. Sicherheitsbeauftragte haben weder Weisungsbefugnis noch Aufsichtsfunktion. Sie sollen ihre Kollegen zu sicherheitsgerechtem Verhalten motivieren. Das notwendige Wissen erhalten sie in Kursen der Unfallversicherungsträger. Die Funktion des Sicherheitsbeauftragten ist ein Ehrenamt. Er trägt nicht mehr Verantwortung als seine Kollegen. Sicherheitsbeauftragte müssen von allen Unternehmen bestellt werden, die mehr als 20 Beschäftigte haben. zur Übersicht