Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz von 1996 richtet sich vor allem an die Arbeitgeber: Es verpflichtet sie, die Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu ermitteln, die Risiken zu bewerten, Schutzvorkehrungen zu treffen und die Mitarbeiter über die Gefahren und Maßnahmen zu informieren. Außerdem müssen sie für eine innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation sorgen. Das Gesetz deckt alle Beschäftigungsbereiche ab (gewerbliche Wirtschaft, öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, freie Berufe). Der Volltext ist im Internet abrufbar unter:
www.bmas.bund.de.