Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996 – zuletzt 2009 geändert – regelt die grundlegenden Arbeits schutzpflichten des Arbeitgebers, die Rechte und Pflichten der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz. Es richtet sich vor allem an die Arbeitgeber: Sie sind verpflichtet, die Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu ermitteln, die Risiken zu bewerten, Schutzvorkehrungen zu treffen und die Mitarbeiter über die Gefahren und Maßnahmen zu informieren. Außerdem müssen sie für eine innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation sorgen. Das Gesetz deckt alle Beschäftigungsbereiche ab (gewerbliche Wirtschaft, öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, freie Berufe). Der Volltext ist im Internet abrufbar unter:
www.bmas.de