Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
sind Untersuchungen für Beschäftigte, die an ihren Arbeitsplätzen besonderen Belastungen ausgesetzt sind (z.B. durch Lärm, Hitze oder Tragen von Atemschutzgeräten). Sie dienen dazu, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen beziehungsweise zu verhindern. Unterschieden wird zwischen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen. Pflichtuntersuchungen muss der Arbeitgeber veranlassen und erst, wenn der Arzt bescheinigt, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, darf der Beschäftigte die Tätigkeit aufnehmen (z.B. Umgang mit einer Reihe von Gefahrstoffen). Die Teilnahme an Angebotsuntersuchungen ist dagegen freiwillig und keine Voraussetzung für die Arbeit. Der Unternehmer muss sie seinen Mitarbeitern aber anbieten (z.B. Augenuntersuchungen bei Bildschirmarbeit). Eine betriebsärztliche Untersuchung kann auch auf Wunsch eines Beschäftigten erfolgen, wenn er einen Zusammenhang zwischen einer Erkrankung und seiner Arbeit vermutet. Das Untersuchungsergebnis wird in diesem Fall nur dem Beschäftigten mitgeteilt, der selbst entscheidet, ob er sich an den Arbeitgeber wendet.