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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind Untersuchungen für Beschäftigte, die an ihren Arbeitsplätzen besonderen Belastungen ausgesetzt sind (z. B. durch Lärm, Hitze oder das Tragen von Atemschutzgeräten). Sie dienen dazu, die Beschäftigten über Gesundheitsrisiken aufzuklären und zu beraten sowie arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen bzw. zu verhindern. Unterschieden wird zwischen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen. Pflichtuntersuchungen muss der Arbeitgeber veranlassen und erst wenn der Arzt bescheinigt, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, darf der Beschäftigte die Tätigkeit aufnehmen (z. B. Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen). Die Teilnahme an Angebotsuntersuchungen ist dagegen freiwillig und keine Voraussetzung für die Arbeit. Der Unternehmer muss sie seinen Mitarbeitern aber anbieten (z. B. Augen - untersuchungen bei Bildschirmarbeit). Eine betriebsärztliche Untersuchung kann auch auf Wunsch eines Beschäftigten erfolgen, wenn dieser einen Zusammenhang zwischen einer Erkrankung und seiner Arbeit vermutet. Das Untersuchungsergebnis wird in diesem Fall nur dem Beschäftigten mitgeteilt, der selbst entscheidet, ob er sich an den Arbeitgeber wendet. Weitere Informationen liefern z. B. die vom Ausschuss Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (AAMED) herausgegebenen „Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge“ (BGI/GUV-I 504): www.dguv.de zur Übersicht