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ARBEIT UND GESUNDHEIT - August 2010

Titelbild ARBEIT UND GESUNDHEIT August

Der schnelle Weg
zur aktuellen ARBEIT UND GESUNDHEIT
August 2010.

Video


Die alte Haseltalbrücke an der A3 im Spessart musste einer modernen Nachfolgerin weichen. ARBEIT UND GESUNDHEIT begleitete das Sprengteam mit der Kamera.

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Minilexikon

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

sind Untersuchungen für Beschäftigte, die an ihren Arbeitsplätzen besonderen Belastungen ausgesetzt sind (z.B. durch Lärm, Hitze oder Tragen von Atemschutzgeräten). Sie dienen dazu, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen beziehungsweise zu verhindern. Unterschieden wird zwischen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen. Pflichtuntersuchungen muss der Arbeitgeber veranlassen und erst, wenn der Arzt bescheinigt, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, darf der Beschäftigte die Tätigkeit aufnehmen (z.B. Umgang mit einer Reihe von Gefahrstoffen). Die Teilnahme an Angebotsuntersuchungen ist dagegen freiwillig und keine Voraussetzung für die Arbeit. Der Unternehmer muss sie seinen Mitarbeitern aber anbieten (z.B. Augenuntersuchungen bei Bildschirmarbeit). Eine betriebsärztliche Untersuchung kann auch auf Wunsch eines Beschäftigten erfolgen, wenn er einen Zusammenhang zwischen einer Erkrankung und seiner Arbeit vermutet. Das Untersuchungsergebnis wird in diesem Fall nur dem Beschäftigten mitgeteilt, der selbst entscheidet, ob er sich an den Arbeitgeber wendet. zur Übersicht