Alkohol
am Arbeitsplatz ist zwar nicht grundsätzlich verboten. Aber: Beschäftigte dürfen weder sich noch andere dadurch gefährden, dass sie unter Alkoholeinfluss stehen (Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“). Alkohol beeinflusst die Leistungsfähigkeit, beeinträchtigt das Sehvermögen und senkt die Reaktionszeit. Wie im Straßenverkehr steigt die Unfallgefahr auch am Arbeitsplatz. In vielen Betrieben gibt es mittlerweile Betriebsvereinbarungen über Alkoholverbote. Bei Unfällen, bei denen Alkohol als Ursache nachgewiesen wird, ist der Versicherungsschutz gefährdet.