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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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Minilexikon

Alkohol

Alkohol am Arbeitsplatz ist zwar nicht grundsätzlich verboten. Aber: Beschäftigte dürfen weder sich noch andere dadurch gefährden, dass sie unter Drogeneinfluss stehen (Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“). Alkohol beeinflusst die Leistungsfähigkeit, beeinträchtigt das Sehvermögen und verlangsamt die Reaktion. Wie im Straßenverkehr steigt die Unfallgefahr auch am Arbeitsplatz. In vielen Betrieben gibt es mittlerweile Betriebsvereinbarungen über Alkoholverbote. Bei Unfällen, bei denen Alkohol als Ursache nachgewiesen wird, ist der Versicherungsschutz gefährdet. zur Übersicht