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DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6 2012

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Automatisierte Externe Defibrillation

Die Defibrillation (Elektroschockbehandlung) mit dem Automatisierten Externen Defibrillator (AED) ist die einzig wirksame Maßnahme zur Lebensrettung bei Herzkammerflimmern. Mit jeder Minute ohne Hilfe sinkt die Überlebenschance eines Betroffenen um sieben bis zehn Prozent. In der Regel benötigt der Rettungsdienst im Durchschnitt acht bis zehn Minuten, bis er eintrifft. Deshalb wurden AED entwickelt, die auch von Personen bedient werden können, die nicht dem medizinischen Fachpersonal angehören. Werden AED in Unternehmen bereitgehalten, sind bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten: AED dürfen nur von Personen angewendet werden, die in die Handhabung eingewiesen und in der Anwendung der Geräte qualifiziert sind. In Unternehmen sind dies primär die Ersthelfer und gegebenenfalls der betriebsärztliche Dienst. Seit 2011 erlangen Ersthelfer im Rahmen ihrer Erste-Hilfe- Aus- und -Fortbildung grundlegende Kenntnisse zum AED: Funktionsweise, Anwendungsgebiete und Gefahren. Eine Broschüre zum Thema „Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe“ steht unter www.dguv.de zur Übersicht