Arbeitsplatzgrenzwerte
geben die durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz an, bei der keine akuten oder chronisch schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten zu erwarten sind. Sie beziehen sich in der Regel auf eine achtstündige Exposition an fünf Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit. Seit In-Kraft-Treten der aktuellen Gefahrstoffverordnung Anfang 2005 sind Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz grundsätzlich gesundheitsbasiert. Grenzwerte, die lediglich den Stand der Technik widerspiegeln, wie die früheren Technischen Richtkonzentrationen, gibt es nicht mehr. Die Arbeitsplatzgrenzwerte werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 veröffentlicht (
www.baua.de).