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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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Minilexikon

Atemschutz

Atemschutz muss getragen werden, wenn Gefährdungen durch Schadstoffe in der Luft und/oder durch Sauerstoffmangel bestehen. Atemschutzgeräte wirken entweder abhängig (Filtergeräte) oder unabhängig (Isoliergeräte) von der Umgebungsatmosphäre. Zu den Atemschutzgeräten zählen u. a.:

  • Filtergeräte: Sie schützen gegen Partikel (Fasern, Stäube), gegen Gase und Dämpfe oder gegen beides gleichzeitig. Partikelfilter tragen je nach Wirksamkeit die Kennzeichnung P1, P2 oder P3. Gegen welche Gase und Dämpfe ein Filtergerät schützt, zeigt die jeweilige Kennfarbe.


  • Isoliergeräte (Schlauchgeräte, Behältergeräte mit Druckluft und Sauerstoff-Kreislaufgeräte mit Drucksauerstoff oder Chemikalsauerstoff): Sie schützen zusätzlich vor Sauerstoffmangel.



Das Atmen durch Atemschutzgeräte ist körperlich anstrengend. Die meisten Gerätetypen machen daher arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich. zur Übersicht