Absturzsicherungen
Absturzsicherungen sind an Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen erforderlich, die mehr als einen Meter über dem Boden liegen oder sich auf Flächen (Bühnen, Podesten) befinden; außerdem an Gruben und Luken. Wo immer möglich, sollten feste Einrichtungen (dreiteiliger Seitenschutz, Absperrung, Abdeckung) einen Absturz verhindern. Anderenfalls müssen Fanggerüste oder Fangnetze angebracht werden. Letzte Möglichkeit: Die Beschäftigten legen als Persönliche Schutzausrüstung Auffanggurte an. Für Bauarbeiten gelten besondere Regelungen. An Arbeitsplätzen über Wasser oder Stoffen, in denen man versinken kann, muss unabhängig von der Absturzhöhe immer eine Sicherung vorhanden sein.