Absturzsicherungen
sind an Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen erforderlich, die mehr als 1 m über dem Boden oder Flächen (Bühnen, Podesten) liegen; außerdem an Gruben und Luken. Wo immer möglich, sollten feste Einrichtungen (dreiteiliger Seitenschutz, Absperrung, Abdeckung) einen Absturz verhindern. Andernfalls müssen Fanggerüste oder Fangnetze angebracht werden. Letzte Möglichkeit: Die Beschäftigten legen als persönliche Schutzausrüstungen Auffanggurte an. Für Bauarbeiten gelten noch besondere Regelungen. An Arbeitsplätzen über Wasser oder Stoffen, in denen man versinken kann, muss unabhängig von der Absturzhöhe immer eine Sicherung vorhanden sein.