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DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6 2012

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5/6 2012.

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Brandschutzunterweisung

Regelmäßige Unterweisungen im Brandschutz verfolgen zwei Ziele: Sie sollen dazu beitragen, Brände zu verhindern, und sie sollen sicherstellen, dass Personen im Brandfall richtig reagieren. Sie sind in jedem Unternehmen Pflicht. Inhalte der Unterweisung sind allgemeine Maßnahmen zur Brandverhütung (z. B. keine defekten Elektrogeräte verwenden), besondere Brandgefahren am Arbeitsplatz, Brandmeldeeinrichtungen und Alarmierung, Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege und nicht zuletzt der Einsatz von Löschmitteln und -geräten. Bestenfalls wird der Umgang mit einem Feuerlöscher nicht nur bei Brandschutzübungen, sondern auch im Rahmen einer Unterweisung geübt. zur Übersicht