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ARBEIT UND GESUNDHEIT - August 2010

Titelbild ARBEIT UND GESUNDHEIT August

Der schnelle Weg
zur aktuellen ARBEIT UND GESUNDHEIT
August 2010.

Video


Die alte Haseltalbrücke an der A3 im Spessart musste einer modernen Nachfolgerin weichen. ARBEIT UND GESUNDHEIT begleitete das Sprengteam mit der Kamera.

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Minilexikon

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Nach § 84 Sozialgesetzbuch IX ist Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vorgeschrieben, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Es soll den betroffenen Beschäftigten helfen, ihre Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, so dass der Arbeitsplatz auch langfristig erhalten bleiben kann. BEM kann nur mit Zustimmung und Beteiligung des Betroffenen durchgeführt werden. Der Arbeitgeber hat gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- oder Werksarzt und gegebenenfalls weiteren internen oder externen Partnern alle Möglichkeiten zu klären, mit welchen Maßnahmen, Leistungen und Hilfen die Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten gefördert werden kann. zur Übersicht