Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers und richtet sich an alle Beschäftigten im Betrieb oder in der Dienststelle. Nach § 84 Sozialgesetzbuch IX ist BEM vorgeschrieben, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Es soll dem Beschäftigten helfen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, so dass der Arbeitsplatz auch langfristig erhalten bleibt. BEM kann nur mit Zustimmung und Beteiligung des Betroffenen durchgeführt werden. Der Arbeitgeber hat gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- oder Werksarzt und gegebenenfalls weiteren internen oder externen Partnern zu klären, mit welchen Maßnahmen, Leistungen und Hilfen die Gesundheit des Beschäftigten gefördert werden kann. Weitere Informationen und Arbeitshilfen:
www.integrationsaemter.de