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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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Branchenregelungen

Branchenregelungen sind überbetriebliche Unterstützungskonzepte, die vor allem kleine und mittlere Betriebe bei der Gefährdungsbeurteilung entlasten sollen. Der Grundgedanke: Gefährdungen in Betrieben einer Branche bzw. bei bestimmten Tätigkeiten sind oft vergleichbar; sie können überbetrieblich zusammengefasst und beschrieben werden. Der Unternehmer spart eigene Ermittlungsschritte und kann die in den Branchenregelungen vorgegebenen Schutzmaßnahmen direkt anwenden. Derartige Handlungshilfen sind z. B. Expositionsbeschreibungen (u. a. zur Oberflächenbehandlung von Fußböden), das Merkblatt für den Umgang mit Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmitteln (BGI 584) und auch die 600er-Reihe der Technischen Regeln für Gefahrstoffe. zur Übersicht