Branchenregelungen
sind überbetriebliche Unterstützungskonzepte, die vor allem Klein- und Mittelbetriebe bei der Gefährdungsbeurteilung entlasten sollen. Der Grundgedanke: Gefährdungen in Betrieben einer Branche beziehungsweise bei bestimmten Tätigkeiten sind oft vergleichbar; sie können überbetrieblich zusammengefasst und beschrieben werden. Der Unternehmer spart eigene Ermittlungsschritte und kann die in den Branchenregelungen vorgegebenen Schutzmaßnahmen direkt anwenden. Derartige Handlungshilfen sind zum Beispiel BG/BGIA-Empfehlungen (u. a. zur Oberflächenbehandlung von Fußböden), das Merkblatt für den Umgang mit Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmitteln (BGI 584) und auch die 600er Reihe der Technischen Regeln für Gefahrstoffe.