Biologische Grenzwerte
sind für den Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen ermittelte Höchstwerte in Harn oder Blut, die nach dem Stand des Wissens die Gesundheit im Allgemeinen nicht beeinträchtigen. Sie sind für gesunde Einzelpersonen konzipiert und gelten in der Regel für Belastungen durch Einzelstoffe. Die Untersuchung auf Einhaltung der biologischen Grenzwerte zeigt die tatsächliche Beanspruchung des Einzelnen durch Gefahrstoffe an. Anders als bei Luftgrenzwerten werden die besonderen Arbeitsplatzbedingungen (schwere Arbeit = erhöhtes Atemvolumen) oder individuelle Unterschiede bei der Aufnahme und Reaktion der Stoffe im Körper berücksichtigt. Die biologischen Grenzwerte entsprechen den früheren „Biologischen Arbeitsplatztoleranzwerten“ (BAT). Sie werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 903 veröffentlicht.