Minilexikon
Betriebssport
- Der Ausgleichszweck steht im Vordergrund und nicht der Wettkampf.
- Die Sportveranstaltung findet regelmäßig statt.
- Es nehmen vor allem Beschäftigte des Unternehmens teil.
- Zwischen Sport und Arbeit besteht ein zeitlicher Zusammenhang.
- Die Sportgemeinschaft wurde vom Unternehmer bzw. mit dessen Einwilligung gebildet.

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