Betriebsräte
haben ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb geht. Sie können Abhilfe verlangen, wenn bei Überprüfung, Neuplanung oder Änderung der Arbeitsplätze offensichtliche Belastungen für die Beschäftigten auftreten. Einigen sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht, entscheidet eine Einigungs stelle. Der Betriebsrat nimmt an Unfalluntersuchungen und Betriebsbegehungen teil. Er ist außerdem Mitglied des Arbeitsschutzausschusses. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte werden mit seiner Zustimmung bestellt.