Betriebsrat
Der Betriebsrat vertritt als Organ der Betriebsverfassung die Arbeitnehmer. Er hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb geht, und überwacht die Einhaltung von Vorschriften des Arbeitsschutzes. So kann er z. B. Abhilfe verlangen, wenn bei Überprüfung, Neuplanung oder Änderung der Arbeitsplätze offensichtliche Belastungen für die Beschäftigten auftreten. Einigen sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht, entscheidet eine Einigungsstelle. Der Betriebsrat nimmt an Unfalluntersuchungen und Betriebsbegehungen teil. Er ist außerdem Mitglied des Arbeitsschutzausschusses. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte werden mit seiner Zustimmung bestellt. Auch die Teilhabe schwer - behinderter und älterer Menschen soll er fördern.