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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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Bildschirmarbeit

Bildschirmarbeit kann den Körper (z. B. Augen, Muskulatur, Wirbelsäule) schwer belasten, wenn die einzelnen Elemente des Arbeitsplatzes nicht bestimmte ergonomische Anforderungen erfüllen. Bildschirm, Tisch, Stuhl und Vorlagenhalter müssen bewegbar bzw. vom Benutzer individuell (z. B. auf die jeweilige Körpergröße) einstellbar sein. Kleinere Personen benötigen bei einem nicht höhenverstellbaren Tisch evtl. eine Fußstütze. Die Zeichendarstellung auf dem Bildschirm muss scharf, ausreichend groß und flimmerfrei sein. Der Sehabstand sollte je nach Bildschirmgröße 50 bis 80 cm betragen. Zwischen Bildschirm und Umgebung sollten keine zu großen Helligkeitsunterschiede bestehen und auf dem Bildschirm dürfen keine Spiegelungen auftreten. Die geeignete Blickrichtung beim Arbeiten ist parallel zur Fensterfront. Internettipp: www.ergo-online.de
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