Bildschirmarbeit
Bildschirmarbeit kann den Körper (Augen, Muskulatur, Wirbelsäule) schwer belasten, wenn die einzelnen Elemente des Arbeitsplatzes nicht bestimmte ergonomische Anforderungen erfüllen. Bildschirm, Tisch, Stuhl und Vorlagenhalter müssen bewegbar beziehungsweise vom Benutzer (unterschiedliche Körpergröße) einstellbar sein. Kleinere Personen benötigen bei einem nicht höhenverstellbaren Tisch eventuell eine Fußstütze. Die Zeichendarstellung auf dem Bildschirm muss scharf, ausreichend groß und flimmerfrei sein. Der Sehabstand sollte je nach Bildschirmgröße 50 bis 80 cm betragen. Zwischen Bildschirm und Umgebung dürfen keine zu großen Helligkeitsunterschiede bestehen und auf dem Bildschirm dürfen keine Spiegelungen auftreten. Die geeignete Blickrichtung beim Arbeiten ist parallel zur Fensterfront.
Internettipp:
www.ergo-online.de.