Betriebsanweisungen
regeln arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten der Mitarbeiter. Man unterscheidet Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe (Inhalt u. a.: Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen, Entsorgung, Erste Hilfe) und sicherheitstechnische Betriebsanweisungen (Arbeitsablauf, potenzielle Gefährdung, Schutzmaßnahmen usw.). Betriebsanweisungen sollen überschaubar (möglichst nur eine DIN-A-4-Seite), für jeden Beschäftigten verständlich und an den Arbeitsplätzen verfügbar sein. Musterbetriebsanweisungen für Gefahrstoffe enthält die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555, einsehbar unter:
www.baua.de