AuG-Logo

DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

Der schnelle Weg
zur aktuellen DGUV Arbeit & Gesundheit
1/2 2012.

Bewerben Sie sich!

Sie sind Sicherheits- beauftragter? Dann bewerben Sie sich für das "Profil Sicher- heitsbeauftragter"! Wir veröffentlichen in jeder Ausgabe einen Steckbrief.

Twitter

Bild des Monats







Werfen Sie einen
kritischen Blick auf
"Das Allerletzte"
und wählen Sie das Bild des Monats!

Minilexikon

Betriebsanweisungen

regeln arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten der Mitarbeiter. Man unterscheidet Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe (Inhalt u. a.: Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen, Entsorgung, Erste Hilfe) und sicherheitstechnische Betriebsanweisungen (Arbeitsablauf, potenzielle Gefährdung, Schutzmaßnahmen usw.). Betriebsanweisungen sollen überschaubar (möglichst nur eine DIN-A-4-Seite), für jeden Beschäftigten verständlich und an den Arbeitsplätzen verfügbar sein. Musterbetriebsanweisungen für Gefahrstoffe enthält die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555, einsehbar unter: www.baua.de zur Übersicht