Berufskrankheiten
sind Erkrankungen, die Beschäftigte als Folge ihrer Tätigkeit erleiden, sei es aufgrund der Arbeitsweise, des Arbeitsverfahrens oder der Arbeitsstoffe. Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten befindet sich in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung. Lärmschwerhörigkeit oder bestimmte Atemwegserkrankungen (z.B. ausgelöst durch Benzol oder Methanol) gehören zu den Berufskrankheiten. Wer in gefährdeten Bereichen arbeitet, muss arbeitsmedizinisch untersucht werden. Ausführliche Erläuterungen unter:
www.baua.de.