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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Beschäftigte als Folge ihrer Tätigkeit erleiden, sei es aufgrund der Arbeitsweise, des Arbeitsverfahrens oder der Arbeitsstoffe. Anerkannte Berufskrankheiten werden wie Arbeitsunfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt (§ 9 Sozialgesetzbuch VII). Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten befindet sich in der Anlage zur Berufskrankheiten- Verordnung. So gehören etwa Lärmschwerhörigkeit und bestimmte Atemwegserkrankungen (z. B. ausgelöst durch Benzol oder Methanol) zu den Berufskrankheiten. Wer in gefährlichen Bereichen arbeitet, muss arbeitsmedizinisch untersucht werden. Ausführliche Erläuterungen unter: www.baua.de zur Übersicht