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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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Befähigte Personen

Befähigte Personen sind laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen. Der Begriff „Befähigte Person“ hat im Wesentlichen die frühere Bezeichnung „Sachkundiger“ ersetzt. Befähigte Personen können neben Arbeitsmitteln auch überwachungsbedürftige Anlagen prüfen, wenn das Gefährdungspotenzial der Anlagen als niedrig eingestuft wird. Die genaue Prüfzuständigkeit ist in der BetrSichV beschrieben (http://bundesrecht.juris.de). Welche Qualifikation die Befähigte Person haben muss, erläutert die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 (www.baua.de). zur Übersicht