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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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1/2 2012.

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Minilexikon

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist das Kernstück des Behindertengleichstellungsgesetzes aus dem Jahr 2002: Gebäude, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sollen so gestaltet sein, dass sie von jedem Menschen, unabhängig von einer Behinderung, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Dazu gehört die Beseitigung räumlicher Hürden für Rollstuhlfahrer ebenso wie eine kontrastreiche Gestaltung der Umwelt für sehbehinderte Menschen. Letztlich soll Barrierefreiheit allen Menschen zugutekommen. Barrierefreies Bauen verfolgt z. B. das Ziel, Wohnungen und Gebäude zu schaffen, in denen sich Menschen in jedem Alter sicher bewegen und auch Ältere mit eingeschränkter Mobilität selbstständig leben können. zur Übersicht