Barrierefreiheit
ist das Kernstück des Behindertengleichstellungsgesetzes aus dem Jahr 2002: Gebäude, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sollen idealerweise so gestaltet sein, dass sie von jedem Menschen, unabhängig von einer Behinderung, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe benutzt werden können. Dazu gehört die Beseitigung räumlicher Hürden für Rollstuhlfahrer ebenso wie eine kontrastreiche Gestaltung der Umwelt für Sehbehinderte. Letztlich soll Barrierefreiheit allen Menschen zugute kommen. Barrierefreies Bauen verfolgt zum Beispiel das Ziel, Wohnungen und Gebäude zu schaffen, in denen sich Menschen in jedem Alter sicher bewegen und auch Ältere mit eingeschränkter Mobilität selbstständig leben können.