Betriebsärzte
Betriebsärzte unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb, zum Beispiel bei der Gefährdungsbeurteilung, der Einrichtung von Arbeitsplätzen, der Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen, in Fragen der Ergonomie und Hygiene. Sie führen Einstellungs- und Vorsorgeuntersuchungen durch und beraten bei Rehabilitation und beruflicher Wiedereingliederung. Betriebsärzte müssen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz bestellt werden, damit neben der sicherheitstechnischen auch die arbeitsmedizinische Betreuung eines Unternehmens sichergestellt ist. Näheres regelt die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2/GUV-VA 6/7), einsehbar unter:
www.dguv.de. Ein Betriebsarzt kann haupt- oder nebenberuflich beschäftigt werden. Oder der Unternehmer nimmt einen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst in Anspruch, was in der Regel für kleinere Betriebe von Vorteil ist.