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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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Betriebsarzt

Der Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb, z. B. bei der Gefährdungsbeurteilung, der Einrichtung von Arbeitsplätzen, der Auswahl Persönlicher Schutzausrüstungen sowie in Fragen der Ergonomie und Hygiene. Er führt Einstellungs- und Vorsorgeuntersuchungen durch und berät bei Rehabilitation und betrieblicher Wiedereingliederung. Ein Betriebsarzt kann haupt- oder nebenberuflich beschäftigt werden. Der Unternehmer kann alternativ auch einen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst in Anspruch nehmen, was in der Regel für kleinere Betriebe von Vorteil ist. Betriebsärzte müssen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz bestellt werden, damit neben der sicherheitstechnischen auch die arbeitsmedizinische Betreuung des Unternehmens sichergestellt ist. Näheres regelt die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2). Sie löste die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 ab. Weitere Informationen unter: www.dguv.de zur Übersicht