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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung dokumentiert die Erklärung des Herstellers, dass sein Produkt die Sicherheitsanforderungen der europäischen Richtlinien erfüllt. Das Zeichen ist kein Prüfzeichen. Bestimmte Produkte dürfen die beiden Buchstaben aber nur tragen, wenn sie von einer anerkannten Zertifizierungsstelle als Muster geprüft worden sind. Hierzu zählen viele Persönliche Schutzausrüstungen, z. B. Atemschutzgeräte, Kopfschutz, Fahrradhelme. In diesen Fällen ist dem CE-Zeichen noch eine Jahreszahl hinzugefügt. Bei Persönlichen Schutzausrüstungen, die in besonders gefährlichen Bereichen eingesetzt werden (z. B. bei Absturzgefahr aus großer Höhe), wird die CE-Kennzeichnung durch eine Jahreszahl und die Nummer der Zertifizierungsstelle ergänzt. Diese signalisiert: Es liegt eine Konformitätsbescheinigung vor und die genannte Zertifizierungsstelle hat beim Hersteller eine Fertigungskontrolle durchgeführt.
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