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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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Minilexikon

Druckgasflaschen

Druckgasflaschen sind je nach Inhalt farblich gekennzeichnet. Einige Beispiele für die Farbkennung:

  • Kastanienbraun: Acetylen


  • Rot:Wasserstoff


  • Grau: Kohlendioxid.


Druckgasflaschen dürfen nicht in Arbeitsräumen, Treppenhäusern, engen Höfen oder Garagen aufgestellt beziehungsweise gelagert werden. In der Nähe sollten sich keine Wärmequellen (z. B. Heizungen) befinden; auch längere Sonneneinstrahlung ist gefährlich, weil durch Wärme der Druck im Flascheninneren ansteigt. Ob leer oder gefüllt – die Druckgasflaschen müssen stehend aufbewahrt und gesichert werden (z. B. durch Ketten oder Gestelle). Schränke für Druckgasflaschen müssen gut durchlüftet sein. zur Übersicht