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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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Minilexikon

Disability Management

Nach dem neunten Sozialgesetzbuch ist jeder Arbeit geber dazu verpflichtet, langzeiterkrankte Beschäftigte wieder in den Betrieb einzugliedern. Auf dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement baut das international anerkannte und standardisierte Disability Management auf – eine Querschnittsdisziplin aus Sozialrecht, Medizin und Betriebswirtschaft. Der Disability Manager tritt jedoch nicht erst nach einem Unfall oder einer Erkrankung rehabilitativ in Aktion, sondern bereits präventiv, um Risiken für Unfälle und Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Mit Hilfe interner und externer Partner schöpft der Disability Manager alle Möglichkeiten aus, damit der Mitarbeiter weiterhin im Beruf bleiben kann. Mögliche Maßnahmen des Disability Managements sind z. B. die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Änderungen der Arbeitszeit. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bildet zertifizierte Disability Manager aus. Mehr Informationen zu Aus- und Weiterbildung unter: www.disability-manager.de zur Übersicht