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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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Minilexikon

Ersthelfer

Weil im Ernstfall jede Sekunde zählt, muss es am Arbeits platz eine bestimmte Anzahl Betriebliche Ersthelfer geben: bei zwei bis 20 Beschäftigten ein Ersthelfer, ansonsten fünf Prozent der Beschäftigten in Verwaltung und Handel sowie zehn Prozent der Beschäftigten in den übrigen Betrieben. Ersthelfer ersetzen nicht den Arzt, sie können aber am Unfallort oft die entscheidende Erste Hilfe leisten. Denn ohne Sofortmaßnahmen sinkt die Überlebenschance Schwerverletzter von Minute zu Minute. Die Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer (acht Doppelstunden) und regelmäßige Fortbildungen (alle zwei Jahre) erfolgen durch so genannte ermächtigte Stellen, wie z. B. beim Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Malteser Hilfsdienst. Weitere Informationen finden sich unter: www.dguv.de/erstehilfe zur Übersicht