Minilexikon
Elektrische Anlagen
- Freischalten
- Gegen Wiedereinschalten sichern (Verbotszeichen „Nicht schalten“; Hauptschalter durch Vorhängeschloss sichern)
- Spannungsfreiheit feststellen
- Erden und kurzschließen
- Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
Störungen und Schäden müssen sofort gemeldet werden. Die Anlage darf erst wieder benutzt werden, wenn sie einwandfrei funktioniert.

![[Bild] Logo der BG](/images/dguv-logo-l.jpg)




