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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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1/2 2012.

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Minilexikon

Elektrische Anlagen

Elektrische Anlagen dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Aufsicht errichtet, geändert und instand gesetzt werden. Für all diese Arbeiten gelten fünf Sicherheitsregeln (zu Arbeitsbeginn):
  • Freischalten


  • Gegen Wiedereinschalten sichern (Verbotszeichen „Nicht schalten“; Hauptschalter durch Vorhängeschloss sichern)


  • Spannungsfreiheit feststellen


  • Erden und kurzschließen


  • Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.

Störungen und Schäden müssen sofort gemeldet werden. Die Anlage darf erst wieder benutzt werden, wenn sie einwandfrei funktioniert. zur Übersicht