Einzelarbeitsplätze
müssen überwacht werden, wenn es sich um Arbeiten mit besonderer Gefährdung handelt (z.B. Schweißen in engen Räumen, Befahren von Silos, Spreng - arbeiten). Wer außer Ruf- und Sichtweite von Kollegen arbeitet, muss einen Signalgeber tragen, der im Notfall Alarm auslöst. Die größte Sicherheit bieten willensunabhängige Personen-Notsignalgeräte: Ein Sensor löst ein optisches oder akustisches Signal aus, sobald das körperliche Verhalten (Lage, Bewegung) vom Normalzustand abweicht oder eine vereinbarte Quittierung innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausbleibt. Willensabhängige Systeme reagieren auf Drücken einer Notsignaltaste. Bei ortsungebundenen Arbeiten muss die Person ausfindig gemacht werden können, zum Beispiel durch Standortanzeige auf Bildschirmen.