Einzelarbeitsplätze
Einzelarbeitsplätze müssen überwacht werden, wenn dort Arbeiten mit besonderer Gefährdung verrichtet werden (z. B. Schweißen in engen Räumen, Befahren von Silos, Sprengarbeiten). Wer außer Rufund Sichtweite von Kollegen arbeitet, muss einen Signalgeber tragen, der im Notfall Alarm auslöst. Die größte Sicherheit bieten willensunabhängige Personen-Notsignalgeräte: Ein Sensor löst ein optisches oder akustisches Signal aus, sobald das körperliche Verhalten (Lage, Bewegung) vom Normalzustand abweicht oder eine vereinbarte Quittierung innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausbleibt. Willensabhängige Systeme reagieren auf das Drücken einer Notsignaltaste. Bei ortsungebundenen Arbeiten muss die Person ausfindig gemacht werden können, z. B. durch Standortanzeige auf Bildschirmen.