Einweiser
Einweiser werden immer dann benötigt, wenn Fahrer, Maschinenführer oder Kranführer keine freie Sicht auf den Fahr- oder Transportweg haben. Die Einweisung erfolgt per Sprechfunk (z.B. beim Kranbetrieb) oder per Handzeichen (z.B. beim Zurücksetzen eines Fahrzeugs). Bei Sichtkontakt sollte der Einweiser Warnkleidung tragen. Die Bedeutung der Signale muss zwischen Fahrer/Fahrzeugführer und Einweiser zweifelsfrei geklärt sein. Eindeutige Handzeichen enthält die Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ (BGV A8/GUV-VA8).