Erste Hilfe
Erste Hilfe ist die Erstversorgung eines Verletzten, bevor ärztliche Hilfe wirksam wird. Laut Strafgesetzbuch ist jeder dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Dazu gehört, die Unfallstelle abzusichern (z.B. bei einem Verkehrsunfall), den Notruf zu veranlassen, lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten (z.B. durch Wiederbelebung), den Verletzten vor weiteren Schäden zu schützen (z.B. indem er auf eine Decke gebettet wird) und seine Schmerzen zu lindern (z.B. indem die Gliedmaßen ruhig gestellt werden und ein Verband angelegt wird). Zudem sollte der Verletzte getröstet und beruhigt werden.