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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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Minilexikon

Erste Hilfe

Erste Hilfe nennt man die Erstversorgung eines Verletzten, bevor ärztliche Hilfe wirksam wird. Laut Strafgesetzbuch ist jeder dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Dazu gehört, die Unfallstelle abzusichern (z. B. bei einem Verkehrsunfall), den Verletzten vor weiteren Schäden zu schützen (z. B. ihn aus der Gefahrenzone bringen), den Notruf zu veranlassen und lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten (z. B. durch Wiederbelebung). Neben der weiteren Erstversorgung der Verletzungen sollte der Verletzte getröstet und beruhigt werden. zur Übersicht