Fußschutz

muss immer dann getragen werden, wenn die Gefahr von Fußverlet - zungen besteht, etwa durch Stoßen und Einklemmen, umfallende und herabfallende Gegenstände oder heiße und ätzende Flüssigkeiten auf dem Boden. Beim Fußschutz unterscheidet man zwischen Berufsschuhen (Kennzeichen O, nur für Bereiche mit geringem Risiko), Schutz- (Kennzeichen P) und Sicherheitsschuhen (Kennzeichen S). Sie haben Zehenschutzkappen unterschiedlicher Widerstandskraft. Alle Schuhe sind mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen erhältlich, z.B. mit durchtrittsicherer Einlage (Bausicherheitsschuh).