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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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Minilexikon

Fußschutz

Symbol: Fußschutz tragen Ein Fußschutz muss immer dann getragen werden, wenn die Gefahr von Fußverletzungen besteht, etwa durch Stoßen und Einklemmen, umfallende und herabfallende Gegenstände oder heiße und ätzende Flüssigkeiten auf dem Boden. Beim Fußschutz unterscheidet man zwischen Berufs- (Kennzeichen O, nur für Bereiche mit geringem Risiko), Schutz- (Kennzeichen P) und Sicherheitsschuhen (Kennzeichen S). Sie haben Zehenschutzkappen von unterschiedlicher Widerstandskraft. Alle Schuhe sind mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen erhältlich, z. B. mit durchtrittsicherer Einlage (Bausicherheitsschuh). zur Übersicht