Fremdfirmen
sind in der Regel für einen begrenzten Zeitraum in einer für sie fremden Umgebung tätig. Die Mitarbeiter kennen die örtlichen Unfall- und Gesundheitsgefahren nicht und sind darauf angewiesen, dass der jeweilige Auftraggeber sie genau informiert. Für die Einhaltung und Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften aber bleibt die Fremdfirma zuständig. Diese Verpflichtung sollte bei der Auftragsvergabe schriftlich festgehalten werden. Außerdem:
- Die Unternehmen müssen einen Koordinator bestellen.
- Feuerarbeiten (Löten, Schweißen) dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Betriebsleiters erfolgen.
- Die Lagerung von Baustoffen und Maschinen muss mit dem Auftraggeber abgesprochen sein.