Fahrgemeinschaften
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stehen unter Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass die Mitfahrer als Berufstätige versichert sind. Versicherte Personen sind unter anderem auch Schüler und Studenten. Es spielt keine Rolle, ob die Mitfahrer im selben Unternehmen arbeiten oder ob die Fahrgemeinschaft regelmäßig besteht. Selbst einmalige Fahrgemeinschaften sind unfallversichert. Der Schutz besteht auch auf Umwegen, solange der längere Weg für einen der Mitfahrer zum Arbeitsweg zählt. Dasselbe gilt für Umwege zu Kindergärten und Schulen.