Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen den Arbeitgeber bei der Aufgabe, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu sorgen. Sie haben keine Weisungsbefugnis, sondern beraten: z. B. bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, bei der Auswahl von Persönlichen Schutzausrüstungen und bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Regel Ingenieure, Techniker oder Meister mit einer besonderen Ausbildung im Bereich Sicherheitstechnik. Die Anforderungen an die sicherheitstechnische Betreuung der Betriebe und Dienststellen ist in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2, „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (ehemals BGV A2/GUV-V A2 sowie GUV-V A6/7) festgelegt, die seit dem 01. Januar 2011 gültig ist. Der Betreuungsumfang richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den betrieblichen Gefährdungen.