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DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6

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5/6 2012.

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Flurförderzeuge

Unverzichtbare Transportmittel in Betrieben, in denen Lasten bewegt werden, sind Flurförderzeuge wie Gabelstapler und Handhubwagen. Bei ihrem Einsatz ereignen sich verhältnismäßig viele Unfälle. Beim Rangieren mit dem Stapler sind u. a. Personen gefährdet, die den Fahrweg als Fußweg benutzen. Beim Hubwagen dominiert die Gefahr, dass sich der Benutzer Füße und Hände quetscht. Wegen der hohen Unfallrisiken darf nicht jeder Mitarbeiter ein Flurförderzeug manövrieren. Besonders hoch sind die Anforderungen an die Fahrer von Gabelstaplern: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, eine fundierte Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen und vom Arbeitgeber ausdrücklich beauftragt werden. Ein gutes Hör-, Seh- und Reaktionsvermögen sollte jeder haben, der ein Flurförderzeug steuert. zur Übersicht