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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2

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Feuerlöscher

Feuerlöscher dienen dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und müssen je nach Brandgefahr und Größe einer Arbeitsstätte in unterschiedlicher Zahl vorhanden sein. Ein Verfahren zur Berechnung findet sich in den „Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ (BGR/GUV-R 133). Wichtig ist, dass Feuerlöscher immer leicht zu erreichen sind. Die Kleinlöschgeräte müssen für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet, typgeprüft und zugelassen sein (z. B. nach DIN EN 3 „Tragbare Feuerlöscher“) und ein Zulassungskennzeichen tragen. Sie müssen mindestens alle zwei Jahre durch eine Befähigte Person überprüft werden. Als Nachweis für die Prüfung wird am Gerät eine Plakette angebracht. Durch Übungen und Unterweisungen sind genügend Beschäftigte mit der richtigen Handhabung vertraut zu machen. Weitere Informationen: http://publikationen. dguv.de zur Übersicht