Gesundheit
ist aus juristischer und sozialversicherungsrechtlicher Sicht die „Abwesenheit von Krankheit“, das heißt, es liegen keine Störungen vor, die Krankenpflege und Therapie erfordern und Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit zur Folge haben. Eine ganzheitliche Sichtweise vom Menschen vertritt zum Beispiel die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Gesundheit definiert als „Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens“ (
www.who.int/en). Gesundheitsförderung umfasst danach zum Beispiel die Schaffung gesundheitsdienlicher Freizeit- und Arbeitsbedingungen und die Entwicklung persönlicher Entfaltungsmöglichkeiten.