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DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6

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5/6 2012.

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GS-Zeichen

Das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) zeigt, dass ein Produkt den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes entspricht. Es wird seit 1977 z. B. für Maschinen, Handwerkzeuge, Spielzeuge, Elektrogeräte, Leuchten, Haushaltsgeräte und Möbel vergeben. Um das GS-Zeichen anbringen zu dürfen, muss der Hersteller sein Produkt einer zugelassenen Prüf- und Zertifizierungsstelle (GS-Stelle, z. B. DGUV Test, TÜV) zur Baumusterprüfung vorlegen. Das Prüfzeichen wird zurückgezogen, wenn die GS-Stelle bei einer ihrer regelmäßigen Kontrollen feststellt, dass sich ein Produkt in der Herstellung verändert hat und nicht mehr den Anforderungen entspricht. Die GS-Kennzeichnung ist freiwillig. Ausführliche Informationen unter: www.dguv.de zur Übersicht