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DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6 2012

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Immissionsschutz

Immissionen sind Umwelteinwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder Dinge, die schädliche Folgen haben können (z. B. Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlen, Wärme, Licht). Davon begrifflich zu unterscheiden sind Emissionen: So werden die von einer Quelle (z. B. einem Kamin) ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche usw. genannt. Wichtige Elemente des Immissionsschutzes sind die Festlegung von Grenzwerten (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) sowie die Genehmigung und Überwachung von Anlagen (Technische Anleitungen – Luft, Lärm, Abfall etc.). Aufgabe des Arbeitsschutzes ist es, Immissionen am Arbeitsplatz auf ein unschädliches Maß zu begrenzen oder die Beschäftigten sicher vor ihnen zu schützen (z. B. Schutz vor Lärm, Gefahrstoffen, Vibrationen). zur Übersicht