Langnachleuchtende Sicherheitskennzeichnung
Die Erkennbarkeit langnachleuchtender Sicherheitszeichen bleibt auch nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung noch für eine bestimmte Zeit erhalten. Auf Flucht- und Rettungswegen, die keine Sicherheitsbeleuchtung haben, sind langnachleuchtende Rettungs- und Brandschutzzeichen anzubringen. Die Sicherheitsfarben Rot und Grün sind bei Dunkelheit zwar nicht mehr zu erkennen, wohl aber die Lichtkante und das grafische Symbol der Zeichen. Es wird empfohlen, Fluchtwege zusätzlich mit langnachleuchtenden Leitmarkierungen in Bodennähe zu versehen. Zur „Anregung“ der langnachleuchtenden Materialien eignen sich unter anderem Leuchtstofflampen. Nicht geeignet sind Lampen mit überwiegendem Rotanteil. Weitere Hinweise enthält die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“, abrufbar unter:
www.baua.de