Maschinensicherheit
Seit Ende 2009 ist in Deutschland die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verbindlich. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland durch die Änderung der Maschinenverordnung – 9. GPSGV. Die Maschinenrichtlinie besagt, dass Maschinen so beschaffen sein müssen, dass grundlegende Sicherheitsaspekte schon in die Konstruktion und den Bau einbezogen werden. So sollen Gefähr dungen für das Bedienungspersonal nicht nur beim Betrieb, sondern auch bei der Installation, der Wartung oder der abschließenden Verschrottung reduziert werden. Die Richtlinie gibt europaweit hohe Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz vor, deren Erfüllung der Maschinenhersteller zu dokumentieren und nachzuweisen hat. Einfuhr und Betrieb unsicherer Billigprodukte sollen so verhindert werden.