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Titelbild Ausgabe 3/4 2012

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Ausgabe 1/2

Zeitarbeiter

Kollege auf Zeit

Zeitarbeiter sicher und effektiv einsetzen



Ein Zeitarbeitnehmer sollte ausreichend qualifiziert, angemessen bezahlt und gut betreut werden. Um das sicherzustellen, sollten Sie bei der Auswahl des Zeitarbeitsunternehmens auf Folgendes achten:

  • Hat das Unternehmen eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung?

  • Ist das Unternehmen zuverlässig? Fragen Sie nach Referenzen.

  • Verfügt das Unternehmen über geeignete Mitarbeiter? Diplome, Facharbeiter- oder Gesellenbriefe etc. geben darüber Auskunft.

  • Hält das Unternehmen die Arbeitsschutzvorschriften ein? Ist zum Beispiel eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt?

  • Schaut sich der Disponent des Zeitarbeitsunternehmens vor Arbeitsbeginn den Arbeitsplatz des Mitarbeiters an? Nur so kann er sehen, ob alles in Ordnung ist.


Das muss das Zeitarbeitsunternehmen von ihnen wissen, um den geeigneten Mitarbeiter für sie zu finden:

  • An welchem Arbeitsplatz wird der Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens eingesetzt und welchen Gefährdungen ist er dort womöglich ausgesetzt?

  • Welche Tätigkeiten soll der Zeitarbeitnehmer ausführen? Beschreiben Sie die Abläufe möglichst genau.

  • Machen Sie klar, welche Fähigkeiten, Erfahrungen und berufliche Qualifikation der Mitarbeiter mitbringen soll.


Diese Punkte sind im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festzulegen:

  • Welche Tätigkeiten wird der Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens ausführen und welche Qualifikationen sind dafür erforderlich?

  • Braucht der Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens Persönliche Schutzausrüstungen? Wenn ja, welche? Und wer stellt diese zur Verfügung?

  • Ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu treffen? Wenn ja, welche? Und wer veranlasst diese?

  • Ist sichergestellt, dass ein Vertreter des Zeitarbeitsunternehmens oder ein von ihm Beauftragter (auch eine überbetriebliche Fachkraft für Arbeitssicherheit) jederzeit in Kontakt mit dem Mitarbeiter treten und dessen Einsatzort besichtigen kann?

  • Ist die Erste Hilfe am Einsatzort geregelt?


Das sollten sie rechtzeitig in ihrem Unternehmen abklären:

  • Wer prüft den Inhalt des Vertrages? Regelt er das, was mündlich vereinbart wurde?

  • Wer klärt mit dem Zeitarbeitsunternehmen die Beschaffung und den Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen? Müssen dazu Absprachen zwischen Einkauf, Personalabteilung und Fachabteilung getroffen werden?

  • Bei wem soll sich der Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens melden, wenn er die Arbeit in Ihrem Unternehmen aufnimmt?

  • Wer übernimmt die Betreuung des Mitarbeiters?

  • Wer weist ihn ein?


Das sind ihre Pflichten:

  • Setzen Sie den Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens nur im Rahmen der vertraglich festgelegten Tätigkeiten und seiner beruflichen Qualifikation ein.

  • Integrieren Sie den Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens in den Betrieb, insbesondere in die betrieblichen Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

  • Weisen Sie den Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens ein und klären Sie ihn über die spezifischen Gefährdungen seiner Tätigkeit auf. Unterweisen Sie ihn in den Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

  • Informieren Sie den Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens, wie die Erste Hilfe am Einsatzort geregelt ist, also wer Ersthelfer ist, wo sich der nächste Verbandskasten befindet etc.

  • Soll der Mitarbeiter für eine andere als im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beschriebene Tätigkeit eingesetzt
    werden, klären Sie dies zuvor mit dem Zeitarbeitsunternehmen ab.

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