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DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6 2012

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Für die Praxis

Hygiene zahlt sich aus

Nutzen von HygienemaßnahmenDie zunehmende Antibiotika-Resistenz von Bakterien, das vermehrte Auftreten von multiresistenten Keimen vor allem in Krankenhäusern und Altenheimen, die steigende Zahl pflegebedürftiger Personen zuhause sowie die fehlenden Medikamente gegen Viren unterstreichen den hohen Stellenwert von Hygienemaßnahmen. Vorbeugen beziehungsweise Verhüten ist immer besser und effektiver als Behandeln. Untersuchungen zeigen: Beschäftigte werden seltener krank, wenn sie ihre Hände regelmäßig richtig waschen oder desinfizieren. Hygiene – häufig in Regeln verankert – zahlt sich wirtschaftlich aus und schützt Beschäftigte wie Kunden.

Mehr zum Thema Hygiene

  • "Infektionsgefährdung und Schutzmaßnahmen in
    Orthopädieschuhtechnikbetrieben" (Broschüre S 051)

  • "Wäsche mit Infektionsgefährdung der Beschäftigten – Gefährdungsbeurteilung und Handlungshilfe zur Biostoffverordnung für Wäschereien" (Broschüre S 050)

  • "Zahntechnische Laboratorien – Schutz vor Infektionsgefahren" (BGI 775)

  • Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" (DGUV-Information 504-42)

  • "10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung". Gemeinsames Informationsblatt von DGUV, VDSI und VDBW

  • "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" (TRBA 500)



Quelle: BG ETEM
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