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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

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125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung

[DGUV/red 23.08.2010] - Glück im Unglück: Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe. Einen Tag vor seinem Unfall hatten 57 Berufsgenossenschaften in Deutschland ihre Arbeit aufgenommen.

Der 1. Oktober 1885 ist die Geburtsstunde der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland - als Versicherung für "gefährliche Berufe": Bucks Arbeitgeber konnte deshalb den Unfall der Baugewerks-Berufsgenossenschaft melden. Sie erkannte dem verletzten Buck eine Rente zu. Wäre der Unfall einige Tage vorher geschehen, hätte Buck keinerlei Unterstützung erwarten können - nur die Sozialfürsorge wäre ihm und seiner Familie geblieben.

Das Unfallversicherungsgesetz hatte 1884 die Grundlage geschaffen, ein Jahr später nahmen die Berufsgenossenschaften ihre Arbeit auf. Zu Beginn stand die Verbesserung der katastrophalen Arbeitsbedingungen in den Fabriken im Vordergrund. Heute stellt die moderne Arbeitswelt die Menschen vor neue Herausforderungen.

Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): "Der klassische Arbeitsschutz ist nach wie vor das Kerngeschäft der gesetzlichen Unfallversicherung. Gleichzeitig öffnen wir uns aber neuen Themen. Die Folgen des demografischen Wandels oder die vermehrten Klagen über psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind nur zwei davon."

In den 125 Jahren ihres Bestehens war die gesetzliche Unfallversicherung immer ein Spiegel der sich wandelnden Arbeitswelt. Sie begleitet die Veränderungen, versucht neue Gefahren frühzeitig zu erforschen und bestehende Risiken zu verringern. Ihr Auftrag war und ist es, die Rahmenbedingungen für sichere und gesunde Arbeit zu verbessern.

Dabei helfen auch eigene Forschungsinstitute. Sie unterstützen den Präventionsauftrag von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Dieser erfolgreichen Arbeit ist es mit zu verdanken, dass die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten beständig zurückgegangen ist.

Kommt es aber doch zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit, dann unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Versicherte und Unternehmen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag "mit allen geeigneten Mitteln". Von der Heilbehandlung bis zur beruflichen Wiedereingliederung reicht das Angebot. Ein ganzheitlicher Behandlungsansatz zielt von Anfang an auf erfolgreiche Rehabilitation.

Die Versicherten sollen in das Arbeitsleben zurückkehren, selbst wenn gesundheitliche Einschränkungen dies erschweren. Speziell geschulte Rehaberater unterstützen sie dabei. Bleibt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bestehen, erhalten betroffene Versicherte eine Rente.
Die gesetzliche Unfallversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie alles "aus einer Hand" liefert: Prävention, Rehabilitation und Entschädigung.

Von Beginn an wurde die gesetzliche Unfallversicherung von einer Selbstverwaltung geleitet, die seit 1951 paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist. Diese Führungsstruktur hat sich bewährt, denn sie garantiert einen engen Kontakt zu den Betrieben. Breuer: "Diese Verwurzelung in der Praxis gewährleistet, dass Prävention und Rehabilitation sich eng an den Bedürfnissen von Versicherten und Unternehmen orientieren. Gerade deshalb hat die gesetzliche Unfallversicherung bei beiden Gruppen eine hohe Akzeptanz."

Mehr zur Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie auf den Internet-Seiten der DGUV.

Quelle: DGUV zur Übersicht