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| Bild: Gefährlich für die Haut: UV-Strahlung
Bild: Fotolia
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Aus der Wissenschaft

Haut braucht Hilfe bei UV-Strahlung

[BAuA/red 20.08.2010] - Dass Hautkrebs durch UV-Strahlung droht, weiß mittlerweile (fast) jeder. Dabei sollte die Haut eigentlich einen gewissen Eigenschutz aufweisen. Wie groß dieser Schutz tatsächlich ist, haben jetzt Forscher untersucht.

Wer regelmäßig im Freien arbeitet, trägt ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Grund: ein überdurchschnittliches Maß an UV-Strahlung. Die Haut kann zwar in gewissem Umfang einen Eigenschutz gegen UV-Strahlung aufbauen: Forscher gingen von Lichtschwielen aus, die sich bei regelmäßigem Sonnenbad bilden. Das sind Verdickungen der oberen Hautschichten (Epidermis), die ein Eindringen von UV-Strahlung in tiefere Hautschichten verhindern.

Wie stark dieser Schutzwall ist, war bisher umstrittten. Ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) will nun Licht ins Dunkel bringen - mit eher ernüchternden Ergebnissen.

Zunächst wurde der Eigenschutz der Haut bei Beschäftigten mit ständiger Tätigkeit im Freien im Verlauf eines Jahres untersucht. Die Hauttypen I bis III, zu denen mehr als 90 Prozent der Beschäftigten zählen, entwickelten keinen so hohen Hauteigenschutz, dass dieser einen Sonnenbrand verhinderte. Der Eigenschutz der Haut stieg um den Faktor 1,5 - vergleichbar mit dem Lichtschutzfaktor 1,5.

Bei Personen, deren Haut stärker pigmentiert ist und die ihren Rücken in der Freizeit häufig der Sonne aussetzen, stieg der Eigenschutz auf das Niveau eines Lichtschutzfaktors 2. Diese Hautreaktion zeigten auch Probanden der Vergleichsgruppe, Büroarbeiter, nach einem dreiwöchigen Sommerurlaub.

Die Studie zeigt deutlich: Unterhalb der individuellen Sonnenbrandschwelle wird die Bildung von Lichtschwielen nicht ausgelöst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Haut auch durch regelmäßigen Aufenthalt im Freien nur geringfügig abhärtet. Ein gewisses Sonnenbrandrisiko besteht immer.

Während sich die Haut ein wenig an die Sonne gewöhnt und minimalen Eigenschutz gegenüber der UV-Strahlung aufbaut, ergibt sich ein weiteres Problem: Die Erbsubstanz (DNA) wird gleichzeitig erheblich geschädigt. Welches Ausmaß diese Schäden tatsächlich haben, müssen weitere Studien klären.

Der Arbeitgeber kann also nicht auf die Eigenschutzreaktion der Haut verweisen, um auf Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten zu verzichten. Stattdessen müssen wirksame Schutzkonzepte entwickelt werden. Daran arbeitet beispielsweise ein weiteres Forschungsprojekt der BAuA.

Den Bericht F1986 der BAuA "Untersuchung des Eigenschutzes der Haut gegen solare UV-Strahlung, bei Arbeitnehmern im Freien" können Sie auf den Internetseiten der BAuA herunterladen.

Quelle: BAuA zur Übersicht