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DGUV Arbeit & Gesundheit 1/2 2012

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Aktuell

Medien- und Lesetipp

Unternehmen können Chemikalien online melden

[BAuA/red 20.08.2010] - Ab sofort können deutsche Unternehmen die Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen auch online bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen.

Auf der Website der nationalen Auskunftsstelle ECHA(REACH-CLP Helpdesk) finden Unternehmer neben Informationen zur Erstellung ihrer Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung auch den Link zur Online-Meldung. Zudem können häufig gestellte Fragen (FAQ) des Helpdesks und der ECHA abgerufen werden.

Nach der CLP-Verordnung (CLP steht für Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) müssen chemische Stoffe ab dem 1. Dezember 2010 an die ECHA gemeldet werden. Ziel der CLP-Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes für chemische Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse zu gewährleisten.

Quelle: BAuA zur Übersicht