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DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6 2012

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| Bild: Ersthelfer im Einsatz
© Hogen
|

BG Elektro Textil Feinmechanik aktuell

Erste Hilfe rettet Leben

[BG Elektro Textil Feinmechanik/red 06.03.2009] - Erste Hilfe ist ein wichtiges Glied der Rettungskette. Um auf den Notfall vorbereitet zu sein, gilt: Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig auffrischen.

Während der Reinigung eines Behälters lässt ein Arbeiter entgegen der Anweisung das Rührwerk weiterlaufen. Er trägt Handschuhe, was bei stehender Maschine vernünftig ist und dem Schutz der Hände dient. Nun werden die Handschuhe zur Gefahr - die Rührwerkswelle erfasst einen Handschuh und zieht die Hand mit solcher Kraft weg, dass der Unterarm abgerissen wird. Dem Verletzten gelingt es, sich zu den Kollegen zu schleppen. Zwei Ersthelfer versorgen ihn und bergen den abgerissenen Arm, während ein anderer Kollege den Rettungsdienst ruft. Per Hubschrauber wird der Verletzte in eine BG-Unfallklinik geflogen, wo ihm der Unterarm wieder angenäht wird.

Dies ist kein blutig konstruiertes Beispiel, sondern ein auf Tatsachen beruhender Fall. Er zeigt: Erste Hilfe sollte unmittelbar erfolgen und die Zeit überbrücken, bis der Rettungsdienst an der Unfallstelle eintrifft. „Jeder kann in die Situation kommen, Erste Hilfe leisten zu müssen. Die Sofort-Maßnahmen sind oft lebensrettend oder verringern Folgeschäden bzw. weitere Komplikationen“, unterstreicht Dr. med. Wolfgang Zschiesche, Leiter des Fachbereichs Arbeitsmedizin bei der Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik.

Kommt es zu einem Unfall, gibt es nur einen Fehler: Erste Hilfe zu unterlassen. Angst davor etwas falsch zu machen, brauchen Ersthelfer nicht zu haben. Selbst, wenn ihnen bei der Hilfeleistung Fehler unterlaufen, können sie dafür nicht belangt werden. Strafbar macht sich hingegen, wer die Hilfe vorsätzlich unterlässt. Jeder ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten.

Notfallsituationen erfordern schnelle Hilfe. Dazu gehört der unverzügliche Notruf, der möglichst die Beantwortung folgender Fragen beinhalten sollte: Wo geschah der Unfall, was geschah, wie viele Verletzte gibt es, welche Art von Verletzungen liegen vor. Und nicht vergessen: Rückfragen abwarten bevor man das Gespräch beendet.

Wirksame Erste Hilfe muss jeder Unternehmer organisieren. Dazu müssen die notwendigen Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und eine ausreichende Zahl von Ersthelfern zur Verfügung stehen. Das heißt: Bei zwei bis 20 Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer; bei mehr als 20 Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent, in sonstigen Betrieben zehn Prozent.

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch die von den Berufsgenossenschaften ermächtigten Stellen. Für ihre Mitgliedsbetriebe übernehmt die jeweilige Berufsgenossenschaft die Kosten. Weitere Informationen hierzu: www.bg-qseh.de

Quelle: BG Elektro Textil Feinmechanik zur Übersicht