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DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6 2012

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Aktuell

| Bild: Broschüre Alkohol am Arbeitsplatz
© BG ETEM
|

Medien- und Lesetipp

Alkohol am Arbeitsplatz

[BG ETEM/red 24.02.2010] - Vorgesetzte stehen in der Pflicht: Lange nicht erkannt oder verharmlost, kann sich der Alkoholkonsum eines Mitarbeiters zu einem massiven Problem entwickeln. Eine neue Broschüre der Berufs-genossenschaft Energie Textil Elektro Medien-
erzeugnisse (BG ETEM) informiert über Abhängigkeit und Suchtprävention.

Führungskräfte haben eine besondere Fürsorgepflicht. Entsprechend gehört es auch zu ihrer Pflicht, das Thema Alkoholabhängigkeit in ihrem Betrieb anzusprechen. Hierzu veröffentlichte die BG ETEM eine Broschüre und gibt damit dem Führungspersonal hilfreiche Tipps. Die Statistiken zeigen, dass sich 15 bis 30 Prozent aller Arbeitsunfälle unter Alkoholeinfluss ereignen. Für besonders gefährliche Arbeiten, zum Beispiel mit Strom, kann der Arbeitgeber eine „Null-Promille-Grenze“ festlegen. Zudem gibt die Broschüre Hinweise, wie den Betroffenen geholfen und wie Suchtprävention im Betrieb in die Praxis umgesetzt werden kann.

Die Broschüre kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

Quelle: BG ETEM zur Übersicht