Aktuell
Für die Praxis
Ratgeber: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
[BAuA/red, 28.01.09] - Viele kleine und mittelständische Unternehmen wissen oft gar nicht, dass sie als „Inverkehrbringer" für Mängel und mögliche Folgeschäden ihrer verkauften Produkte haftbar gemacht werden können - selbst, wenn sie die Produkte nicht selbst entwickelt oder hergestellt haben. Praxisnahe Hilfe bei der Erfüllung von Pflichten und Anforderungen leistet der neue Leitfaden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) "Anwendung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes".
Bezugsquelle:
Anwendung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes - Leitfaden für Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister;
C. Barth, W. Hamacher, L. Wienhold, K. Höhn und G. Lehder;
112 S. + CD-ROM;
ISBN: 978-3-86509-739-2;
EUR 29,50.
Zu beziehen beim NW-Verlag, Postfach 10 11 10, 27511 Bremerhaven, Tel.: 0471 94544-61, Fax 0471 94544-88,
www.nw-verlag.de
Quelle: BAuA

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