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Prävention
Unternehmen in Krisenzeiten stärken
[DGUV/red 08.02.2010] - Die "Initiative Gesundheit und Arbeit" will Betriebliches Gesundheitsmanagement bei kleinen und mittleren Unternehmen ausweiten.Der Begriff "Betriebliches Gesundheitsmanagement" steht für ein planvolles Vorgehen mit dem Ziel, die negativen Belastungen für die Beschäftigten zu verringern und so die Ressource Mitarbeiter-Gesundheit zu stärken. Die iga befragte nun 500 Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit 50 bis 500 Beschäftigten zu ihren Erfahrungen damit.
Von den befragten Unternehmen hat durchschnittlich jedes Dritte (36 Prozent) ein Betriebliches Gesundheitsmanagement. Je nach Unternehmensgröße unterscheidet sich diese Quote jedoch sehr stark. In Betrieben mit 50 bis 99 Beschäftigten kommt ein Betriebliches Gesundheitsmanagement bei 35 Prozent zum Einsatz, bei Betrieben mit 100 bis 199 Mitarbeitern sind es sogar nur 30 Prozent. Bei den Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern nutzt hingegen fast jedes Zweite (47 Prozent) ein Betriebliches Gesundheitsmanagement.
82 Prozent der befragten Unternehmen, die das Betriebliche Gesundheitsmanagement anwenden, waren überzeugt, dass es auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtig für ihren Betrieb ist. Entscheidend dafür sind vor allem die Verbesserungen am Arbeitsplatz und bei den Arbeitsabläufen, durch die der Krankenstand im Unternehmen verringert werden kann.
Unternehmen, die bislang keine Erfahrungen mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement gemacht haben, beurteilen seine Möglichkeiten deutlich zurückhaltender. Als Gründe gegen den Einsatz eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements führen sie am häufigsten den Vorrang des Tagesgeschäfts (88 Prozent), fehlende personelle und zeitliche Ressourcen (76 Prozent) und die Priorität anderer Themen (73 Prozent) an. Motivationsfördernd seien aus ihrer Sicht insbesondere gute, regionale Beispiele aus ihrer Branche. Auch steuerliche Vorteile sowie die persönliche Unterstützung durch die Krankenkassen und andere Berater werden von den Unternehmen positiv bewertet.
Quelle: DGUV

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