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DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6 2012

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| Bild: Hygienische Instandhaltung einer Klimaanlage
© DEKRA
|

Gesundheitsschutz

Damit die Frischluft nicht krank macht

[DEKRA/red, 27.01.2009] - Klima- und Lüftungsanlagen sorgen für frische Luft in Büro- und Produktionsräumen – eine regelmäßige hygienische Instandhaltung und Wartung vorausgesetzt. Bilden sich darin jedoch Bakterien oder Schimmelpilze, werden diese im gesamten Gebäude verteilt und können zum Teil schwere Erkrankungen wie Infektionen oder Allergien bei den Mitarbeitern auslösen. Darauf macht die DEKRA aufmerksam.

Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz bilden den gesetzlichen Rahmen, der Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, für eine einwandfreie Funktion der RLT-Anlagen zu sorgen. Die Vorschriften der VDI 6022 regeln rechtsverbindlich die Vorgaben für die Hygieneinspektion. Danach müssen Anlagen mit Luftbefeuchtern in zweijährigem Turnus überprüft werden. Lüftungsanlagen ohne Luftbefeuchter sind alle drei Jahre zu überprüfen. Das gilt für Anlagen, die länger als 30 Tage im Jahr oder länger als zwei Stunden pro Tag in Betrieb sind. Kommen die Anlagenbetreiber dieser Verpflichtung nicht nach, lassen sie also Klima- und Lüftungsanlagen nicht regelmäßig warten und prüfen, haften sie im Schadensfall persönlich.

Kann ein Anlagenbetreiber einen regelkonformen Betrieb seiner Anlagen nicht nachweisen, kehrt sich zudem die Beweislast um. Behauptet ein Mitarbeiter, dass er aufgrund einer mangelhaft gewarteten RLT-Anlage an einer Schimmelpilzallergie erkrankt sei, muss der Anlagenbetreiber alle in der Beweisführung anfallenden Kosten für Messungen, technische und medizinische Sachverständigengutachten sowie eventuelle Schadensersatzansprüche selbst tragen.

Hinzu kommen die Kosten, die der Arbeitsausfall des Mitarbeiters verursacht. Die Kosten für den Arbeitsausfall eines gewerblichen Mitarbeiters liegen bei 500 Euro pro Tag. Der volkswirtschaftliche Produktionsausfall durch Arbeitsunfähigkeit wird in Deutschland jährlich auf etwa 40 Milliarden Euro ge-schätzt.


VDI-Richtlinie 6022
Die VDI-Richtlinie 6022 schuf erstmals ein umfassendes Regelwerk zur hygienischen Planung, Installation, Instandhaltung und zum Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen. Die VDI 6022 gibt den Stand der Technik wieder und wurde 2006 aktualisiert. Der erste Teil der VDI 6022 nennt die Hygiene-Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte. Teil zwei behandelt Messverfahren und Untersuchungen bei Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen.


Weitere Informationen:
Klima im Büro - Antworten auf die häufigsten Fragen (BGI 7004)


Quelle: DEKRA zur Übersicht