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DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6 2012

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Das ändert sich im neuen Jahr

[DGUV/red, 18.12.2008] - Das Jahr 2009 bringt eine Reihe von Veränderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum Jahreswechsel hin. Hintergrund der Veränderungen ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG), das der Bundestag im vergangenen Sommer verabschiedet hat.

Das UVMG enthält folgende Regelungen:

MeldeverfahrenBisher meldet der Arbeitgeber seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einmal im Jahr die Gesamtzahl der Beschäftigen, der geleisteten Arbeitsstunden, die Lohnsumme und deren Verteilung auf die Gefahrtarifstellen. Die Unfallversicherung errechnet aus diesem so genannten Lohn- oder Entgeltnachweis den Beitrag für das zurückliegende Jahr.

Ab kommendem Jahr müssen Arbeitgeber Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung an die Einzugsstellen der Krankenkassen melden. Dazu müssen sie das so genannte Datenerfassungs-und-Übermittlungsverfahren (DEÜV) nutzen, mit dem sie schon heute Daten zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung melden. Statt einer Meldung für das gesamte Unternehmen ist künftig also auch in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Einzelmeldung pro Beschäftigten notwendig. Wichtig: Arbeitgeber sollten möglichst Lohnbuchhaltungssoftware erwerben, die den entsprechenden Datenbaustein bereits enthält. Für eine Übergangszeit kommen zudem beide Verfahren zum Einsatz. Der Lohnnachweis entfällt erst ab 2012.

Hintergrund dieser Änderung ist der Übergang der Betriebsprüfung von der Unfall- auf die Rentenversicherung. „Die gesetzliche Unfallversicherung hat diese Neuregelungen von Beginn an strikt abgelehnt“, sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. „Wir befürchten, dass der Aufwand an Bürokratie zunimmt.“

Insolvenzgeld
Bisher zogen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen den Beitrag zum Insolvenzgeld für die Bundesagentur für Arbeit ein, die das Insolvenzgeld ausbezahlt. Ab Januar 2009 muss der Arbeitgeber den Beitrag zum Insolvenzgeld monatlich an die Einzugstellen der gesetzlichen Krankenkassen überweisen.

Verteilung der Altlasten
Beginnend mit der Umlage für 2008 wird der bisherige Altlastausgleich der gewerblichen Berufsgenossenschaften schrittweise auf die neue Lastenverteilung umgestellt. Danach trägt zunächst jede Berufsgenossenschaft Belastungen in einer Höhe, die dem aktuellen Unfall- und Erkrankungsgeschehen in den von ihr versicherten Unternehmen entsprechen. Belastungen, die darüber hinausgehen, werden von der Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften getragen. Ziel dieser Neuregelung ist also nicht, Branchen mit hohen Risiken pauschal zu entlasten, sondern gezielt solche Belastungsunterschiede auszugleichen, die durch den Strukturwandel bedingt sind.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können aufgrund dieser Umstellung mittelfristig mit einer Entlastung rechnen, während Dienstleistungsunternehmen sich auf leicht steigende Beiträge einstellen müssen. Die Zusatzbelastung wird jedoch nach Einschätzung von Experten nur in seltenen Fällen mehr als 0,2 Prozent der Lohnsumme erreichen. Durch eine Freibetragsregelung werden kleine und mittlere Unternehmen bei der Verteilung der Solidarlast begünstigt. Gemeinnützige Unternehmen sind von der Lastenverteilung ausgenommen.

Unfallversicherung im Ehrenamt
Seit 2005 haben Vereine die Möglichkeit, ihre ehrenamtlich tätigen Funktionäre freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle zu versichern. Diese Möglichkeit steht nun auch den politischen Parteien offen. Zuständiger Versicherungsträger ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (www.vbg.de) in Hamburg.

Quelle: DGUV zur Übersicht